Bei einem Bahnübergang
kreuzt sich die Gleisstrecke mit einer Straße oder einem Weg.
Aufgrund der schnelleren Geschwindigkeit der Eisenbahnzüge im
Gegensatz zu PKWs haben die Triebfahrzeuge an
Bahnübergängen grundsätzlich Vorrang.
An Bahnübergängen stehen meist beidseitig
Andreaskreuze, die auf den Bahnübergang hinweisen sollen. Oft
sind sie auch mit Schranken ausgestattet, die durch Absenken die PKWs
und Fußgänger zum Stehen bringen sollen. Besonders
gut ausgestattete Bahnübergänge sind auch mit
Blinklichtern und Klingeltönen als Warnhinweis versehen.
In Deutschland sind bei Strecken ab einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h (z.B. ICE-Strecken)
Bahnübergänge aufgrund der Gefährlichkeit
unzulässig. An solchen Stellen werden dann Über- bzw.
Unterführungen gebaut.
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